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Über Uns

Die Stiftung Forum Verfassung ist eine gemeinnützige Körperschaft öffentlichen Rechts.

Sie hat einen fünfköpfigen Vorstand, ein 22-köpfiges Kuratorium und neben der Geschäftsführung ein dreiköpfiges Team. Sie alle kümmern sich um die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Ziele der Stiftung.

Die Stiftung will die Hand zu einem Gespräch über die Grundlagen des Staates ausstrecken. Wir erklären:

 

  • was sind die sog.
    Grundprinzipien der Verfassung?
  • was sind Grundrechte und wieso sind diese so wichtig?

  • welche Aufgaben hat der Verfassungsgerichtshof und wie arbeitet er?

  • Und vor allem: Was haben all diese Themen mit einem selbst zu tun und wieso ist es wichtig, darüber Bescheid zu wissen?

Was oder wer ist die Stiftung Forum Verfassung?

Der gesetzlich vorgegebene Stiftungszweck der Stiftung Forum Verfassung die Vermittlung von Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit. Doch was genau bedeutet das konkret und wie will die Stiftung diese Ziele erreichen?

  • Vermitteln, wie bedeutend die österreichische Verfassung und die unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit ist.
  • Aufzeigen, was das für die demokratische Republik Österreich bedeutet.
  • Darstellen, auf welchen Grundprinzipien der österreichische Rechtsstaat basiert.
  • Erklären, was Grundrechte und ihre Bedeutung für das Zusammenleben sind.

Welche Ziele und Aufgaben hat die Stiftung Forum Verfassung?

  • Umsetzen von bewusstseinsbildenden Aktivitäten in der Öffentlichkeit, wie der Erweiterung von bereits bestehenden Vermittlungskonzepten.
  • Ansprechen von insbesondere jungen Menschen, um für diese mittels altersgerechter Aktivitäten und Vermittlungsprogramme die Bedeutung der Verfassung und Verfassungsgerichtbarkeit erfahrbar zu machen.
  • Kooperieren und Zusammenarbeiten mit Bildungseinrichtungen, Kulturinstitutionen, Medien und Interessensvertretungen.

Wie erreicht die Stiftung Forum Verfassung ihre Ziele?

Im Bundesgesetz sind die Zwecke der Stiftung Forum Verfassung wie folgt festgelegt:

  • Vermittlung und Darstellung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage einer auf den Prinzipien der Demokratie, des Rechtsstaates, des Bundesstaates, der Gewaltentrennung und der Freiheit gegründeten Republik sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit;
  • Vermittlung von Informationen über den aktuellen Stand der Verfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit;
  • Vermittlung von Informationen über die Aufgaben und die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes, insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis;
  • Vermittlung der Entwicklungen im österreichischen und europäischen Verfassungsrecht;
  • Vermittlung der Entwicklung der österreichischen und europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit.
  • Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten über die Vermittlung und Darstellung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit gemäß § 4 des Bundesgesetzes zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung

Kooperation


Sie möchten mit der Stiftung Forum Verfassung in Austausch treten? Ob Institution, Privatperson, Forschende oder Personen aus weiteren Bereichen: wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Kontakt

Team

Michaela Schierhuber BA BA MA

Geschäftsführung

+43 1 9609197-11 ms@forumverfassung.at

Cristina Hupfer

Teamassistenz

+43 1 9609197-10 ch@forumverfassung.at

Daniela Diesner MA

Social Media und Events

+43 1 9609197-12 dd@forumverfassung.at

Angela Lintner LL.M. (WU)

Juristische Mitarbeiterin

al@forumverfassung.at

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen. Drei Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Diese werden auf Vorschlag von zwei Drittel aller Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und nach Anhörung des Kuratoriums von dem für Verfassungsangelegenheiten zuständigen Bundesminister bzw. von der für Verfassungsangelegenheiten zuständigen Bundesministerin bestellt. Zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind Mitglieder der öffentlichen österreichischen Universitäten, die auf Vorschlag der uniko – Österreichische Universitätenkonferenz – und nach Anhörung des Kuratoriums von dem für Verfassungsangelegenheiten zuständigen Bundesminister bzw. von der für Verfassungsangelegenheiten zuständigen Bundesministerin bestellt werden.

Die derzeitigen Mitglieder sind:

Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Christoph Grabenwarter

Vorsitzender des Vorstandes

Univ.- Prof. in Dr. in Verena Madner

Stellvertreterin des Vorsitzenden

Weitere Mitglieder des Vorstandes:

Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek

Mag. a Brigitte Hütter MSc

Univ.-Prof. Dr. DDr.h.c. Michael Lang

Kuratorium


Das Kuratorium besteht aus 22 Personen und setzt sich aus Vertreter:innen aus Wissenschaft, Kultur, Verwaltung, Interessensvertretungen, Politik und der Höchstgerichten (Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof) zusammen.

Dem derzeitigen Kuratoriumsvorsitz gehören an:

Univ.-Prof. Dr. Barbara Stelzl-Marx

Kuratoriumsvorsitzende

Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin

stv. Kuratoriumsvorsitzender

Univ.Prof. Dr. Georg Kodek

stv. Kuratoriumsvorsitzender

Die Mitglieder sind:

  • ein Mitglied, das von der Wirtschaftskammer Österreich entsendet wird, und ein Mitglied, das von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte entsendet wird.
  • der Präsident bzw. die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, der bzw. die sich durch einen Vizepräsidenten bzw. eine Vizepräsidentin vertreten lassen kann
  • der Präsident bzw. die Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofes, der bzw. die sich durch den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin vertreten lassen kann
  • der Präsident bzw. die Präsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, der bzw. die sich durch einen stellvertretenden Präsidenten bzw. durch eine stellvertretende Präsidentin vertreten lassen kann
  • der Präsident bzw. die Präsidentin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, der bzw. die sich durch den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin vertreten lassen kann
  • der Leiter bzw. die Leiterin des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, der bzw. die sich vertreten lassen kann
  • der Leiter oder die Leiterin der Parlamentsdirektion, der bzw. die sich vertreten lassen kann
  • der Präsident bzw. die Präsidentin des Museumsbundes Österreich, der bzw. die sich durch den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin vertreten lassen kann
  • zwei Mitglieder, die von zwei Drittel aller Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aus dem Kreis der ehemaligen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes entsendet werden
  • ein Vertreter bzw. eine Vertreterin jeder im Nationalrat vertretenen politischen Partei, der bzw. die dem Verfassungsausschuss des Nationalrates als Mitglied angehören soll und sich vertreten lassen kann
  • fünf Mitglieder der öffentlichen österreichischen Universitäten, jedenfalls aus den Bereichen der Rechtswissenschaften, der Zeitgeschichte, der Museumspädagogik, der (Fach)Didaktik, die von der uniko-Österreichische Universitätenkonferenz entsendet werden, wobei eine ausgeglichene Repräsentanz der Geschlechter sicherzustellen ist
  • ein leitender Bediensteter bzw. eine leitende Bedienstete des Amtes der Landesregierung jenes Bundeslandes, das im Bundesrat den Vorsitz führt, der bzw. die sich vertreten lassen kann

Stiftungsprüfer oder Stiftungsprüferin:
Der Stiftungsprüfer bzw. Stiftungsprüferin wird vom Bundesminister bzw. der Bundesministerin für Finanzen bestellt.

Transparenz

Wie ist die Stiftung Forum Verfassung entstanden?

Das Jubiläumsjahr 2020, in dem der 100. Jahrestag der Verabschiedung des Bundes-Verfassungsgesetzes am 1. Oktober 1920 gefeiert worden ist, hat den Anstoß gegeben, Vermittlungsaktivitäten zum Thema Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit in einer eigenen Institution zu bündeln. 2022 bringen mehrere Abgeordnete einen Initiativantrag auf Einrichtung einer „Stiftung Forum Verfassung“ ein und nach einigen Adaptierungen wird das Gesetz in National- und Bundesrat im Frühling 2023 verabschiedet und tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft. Die für die Arbeit der Stiftung notwendigen konstituierenden Sitzungen finden im Herbst 2023 statt, ehe mit Ende Dezember auch noch der erforderliche Eintrag in das Stiftungs- und Fondsregister erfolgt und die Stiftung Forum Verfassung seitdem Aktivitäten entfalten kann.

Unterlagen zur Stiftungstätigkeit

Bundesgesetz zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung
Die Stiftung Forum Verfassung wurde mit dem Bundesgesetz zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung eingerichtet (siehe RIS).

Grundlage ist nicht eine Gründungserklärung eines Gründers, weshalb es sich bei der Stiftung Forum Verfassung nicht um eine Stiftung im Sinne des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes 2015 – BStFG handelt. Einige Bestimmungen des BStFG 2015 sind jedoch zu beachten, wie beispielsweise über die Eintragung in das Stiftungsregister oder die Stiftungsprüfung (siehe RIS).

Geschäftsordnung des Vorstands der Stiftung Forum Verfassung

Der Vorstand der Stiftung Forum Verfassung hat in seiner Geschäftsordnung beschlossen, diese Geschäftsordnung auf der Homepage der Stiftung Forum Verfassung zu veröffentlichen.

Geschäftsordnung

Tätigkeitsberichte 

Die Stiftung Forum Verfassung ist gesetzlich verpflichtet, dem Kuratorium jährlich einen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Jahr samt Einnahmen- und Ausgabenrechnung und Vermögensübersicht zu erstatten. Dieser Bericht ist auf der Internetseite der Stiftung Forum Verfassung zu veröffentlichen.